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Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25.05.2016
- S 2 AS 3427/14 -
Jobcenter darf im Rahmen von Erstausstattungen Pauschalen zahlen
Pauschalbetrag von 149 Euro für Ausstattung eines Einpersonenhaushalts mit Gardinen und Rollos angemessen
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls zog 2013 aus einer Obdachlosenunterkunft, in der er wegen Räumung seiner vorherigen Wohnung für wenige Monate wohnte, in eine neue Wohnung. Er beantragte bei der Beklagten die Kosten für die Anschaffung neuer Rollos/
Hilfebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf Gewährung von Beihilfen zur Anschaffung von Sichtschutz
Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass Hilfebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung von Sichtschutz bzw. Verdunklung nach einem Umzug in eine neue Wohnung haben, wenn wie hier keine
Höhe der gewährten Pauschale nicht zu beanstanden
Weiter ermögliche das Gesetz, dass die Unterstützung in Form von Pauschalen gewährt werde. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
- Hartz IV: Anschaffung einer Waschmaschine gehört nach Trennung vom Partner zur "Erstausstattung"
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2014
[Aktenzeichen: L 11 AS 369/11]) - Hartz IV: Gardinen sind Erstausstattung für Wohnung
(Sozialgericht Münster, Beschluss vom 02.04.2007
[Aktenzeichen: S 5 AS 55/07 ER])
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Dokument-Nr. 23032
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