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Landgericht Bonn, Urteil vom 19.06.2015
- 9 O 234/14 -
Narbe aufgrund fehlerhaft durchgeführter Wärmebehandlung durch Heilpraktiker begründet Schmerzensgeldanspruch
Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR wegen entstellender Narbe mit Größe von 2x3 cm über rechtem Sprunggelenk sowie verzögerter Wundheilung
Entsteht bei einem 56-jährigen Mann infolge einer fehlerhaft durchgeführten Wärmebehandlung durch einen Heilpraktiker über dem rechten Sprunggelenk eine Narbe mit einer Größe von 2x3 cm, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR, wenn es zudem zu einer verzögerten Wundheilung kam und die Narbenbildung auf eine Aufklärungspflichtverletzung sowie zwei groben Behandlungsfehlern beruht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 56 Jahre alter Mann unterzog sich im Juli 2013 in einer Naturheilpraxis für
Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund unzureichender Aufklärung und zweier grober Behandlungsfehler
Das Landgericht Bonn entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe gegen die Beklagten ein Anspruch auf
Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 EUR
Nach Auffassung des Landgerichts sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2016
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 3461 NJW 2015, 3461
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Dokument-Nr. 23251
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