wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.04.2016
2-24 S 189/15 -

Verzug ist Voraussetzung für Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten zwecks Durchsetzung von Aus­gleichs­ansprüchen gegen Fluggesellschaft

Kein Erstattungsanspruch aufgrund Verstoßes gegen Hinweispflicht nach Art. 14 FluggastrechteVO

Beauftragt ein Flugreisender einen Rechtsanwalt zur außergerichtlichen Durchsetzung von Aus­gleichs­ansprüchen gegen die Fluggesellschaft, steht dem Flugreisenden nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu, wenn die Fluggesellschaft sich in Verzug im Sinne von § 286 BGB befindet. Der Erstattungsanspruch ergibt sich nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Hinweispflicht des § 14 FluggastrechteVO. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Flugreisender einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen nach der FluggastrechteVO beauftragt. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von der Fluggesellschaft ersetzt. Da sich diese weigerte die Rechtsanwaltskosten zu erstatten, erhob der Flugreisende Klage. Das Amtsgericht Frankfurt a.M. gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Fluggesellschaft.

Kein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Fluggesellschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Flugreisenden habe kein Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten zugestanden.

Kein Ersatzanspruch wegen fehlenden Verzugs

Ein Ersatzanspruch könne sich nach Auffassung des Landgerichts aus einem Verzug gemäß § 286 BGB ergeben. Daran habe es hier aber gefehlt. Der Flugreisende habe ohne vorausgehende Mahnung den Rechtsanwalt beauftragt.

Verstoß gegen Hinweispflicht begründet kein Erstattungsanspruch

Nach Ansicht des Landgerichts habe sich der Erstattungsanspruch auch nicht aus einem Verstoß gegen die Hinweispflicht nach Art. 14 FluggastrechteVO ergeben. Nach der Vorschrift schulde die Fluggesellschaft lediglich einen Hinweis auf mögliche Ausgleichsansprüche. Der Flugreisende habe hingegen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Damit fehle es an der Kausalität zwischen einem Hinweisverstoß und den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten als Schaden. Art. 14 FluggastrechteVO diene nicht der Durchsetzung, dass bei Geltendmachung der Ansprüche durch Anwälte in allen Fällen die Ersatzfähigkeit der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gewährleistet werde.

Mögliche Ersatzpflicht bei bloßer Beratung

Eine Kausalität zwischen einen Verstoß gegen die Hinweispflicht und der Rechtsanwaltskosten könne höchstens dann bejaht werden, so das Landgericht, wenn der Fluggast einen Anwalt konsultiert, um sich dahingehend beraten zu lassen, ob Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. In diesem Fall wäre die Beratungsgebühr ersatzfähig, wenn der Fluggast auf die Beratung hin persönlich seine Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend macht und diese zahlt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2016
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2016, 236/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.10.2015
    [Aktenzeichen: 31 C 1836/15 (17)]
Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2016, Seite: 236
RRa 2016, 236

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23370 Dokument-Nr. 23370

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23370

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?