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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016
- 10 AZR 596/15 -
Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen im Betrieb verpflichtet
Keine Anwesenheitspflicht während der Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und zuletzt - nach einer längeren unfallbedingten
BAG verneint Pflicht zur Teilnahme an Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit
Die Vorinstanzen haben der auf Entfernung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2015
[Aktenzeichen: 6 Sa 2276/14]
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Dokument-Nr. 23378
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