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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Personalgespräch“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2023
- 10 Sa 762/22 -
Gericht erklärt Kündigung von Domkantor aufgrund geplanter Leihmutterschaft für unwirksam
Leihmutterschaftspläne rechtfertigen keine Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen.
Der Domkantor wehrte sich gegen eine außerordentliche Kündigung vom 22. März 2022, die fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum 31. Oktober 2022 ausgesprochen wurde. Die beklagte Landeskirche hat die Kündigung damit begründet, der Kläger habe sich Pläne offengehalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen. Hierin liege ein erheblicher Loyalitätsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der exponierten Position des Klägers als Domkantor mit bundesweitem Bekanntheitsgrad unzumutbar mache. Zudem hätten die Diskussionen um die privaten Planungen des Klägers... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017
- 6 Sa 137/17 -
Heimliche Aufnahme eines Personalgesprächs rechtfertigt fristlose Kündigung
Kündigungsschutzklage erfolglos
Nimmt ein Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone ein zwischen Vorgesetzten, Betriebsrat und ihm geführtes Personalgespräch auf, kann eine fristlose Kündigung wirksam sein. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.
In dem vorliegenden Fall wurde dem Arbeitnehmer vorgeworfen, er habe Kollegen beleidigt und eine Kollegin verbal bedroht. Er wurde deshalb zu einem Personalgespräch eingeladen. Bereits einige Monate zuvor hatte er in einer E-Mail an Vorgesetzte einen Teil seiner Kollegen als „Low Performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet und war deshalb abgemahnt worden.Die Arbeitgeberin... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.2016
- 10 AZR 596/15 -
Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen im Betrieb verpflichtet
Keine Anwesenheitspflicht während der Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhinderter Arbeitnehmer regelmäßig nicht verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit teilzunehmen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten zunächst als Krankenpfleger und zuletzt - nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit - befristet bis zum 31. Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt. Von Ende November 2013 bis Mitte Februar 2014 war der Kläger erneut arbeitsunfähig krank. Die Beklagte lud ihn mit Schreiben vom... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.04.2014
- 12 K 998/13 -
Vorwurf des Geheimnisverrats: Ohnmachtsanfall während Dienstgesprächs stellt keinen Dienstunfall dar
Beamter scheitert mit Klage auf Gewährung von Unfallruhegehalt
Erleidet ein Beamter während eines Dienstgesprächs einen Ohnmachtsanfall, so stellt dies keinen Dienstunfall dar. Denn es fehlt an einer äußeren Einwirkung im Sinne des Dienstunfallrechts. Dem Beamten steht daher kein Unfallruhegehalt zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 erlitt ein Beamter während eines Dienstgesprächs einen Ohnmachtsanfall, nachdem ihm gegenüber gleich zu Beginn ein schwerer Geheimnisverrat vorgeworfen wurde. Aufgrund dieses Vorfalls war er bis zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit im September 2012 krankgeschrieben. Der Beamte führte an, dass er wegen des... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.10.2009
- 3 Sa 224/09 -
Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen – Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Betriebsfrieden störendes Verhalten kann auch bei langjährigem Arbeitsverhältnis zu Kündigung führen
Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Die vor Gericht klagende Bäckereiverkäuferin war 31 Jahre alt, verheiratet und seit 7,5 Jahren bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Sie war zunächst circa drei Wochen vor Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber aufgefordert worden, die neue Auszubildende vernünftig zu behandeln und nicht vor Kunden zu kritisieren. Eine Woche später wurde sie auf Veranlassung der Filialleiterin zu einem Personalgespräch... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009
- 2 AZR 606/08 -
Abmahnung wegen Weigerung, an einem Personalgespräch teilzunehmen, nicht zulässig
Keine Pflicht zur Teilnahme an Einzelgespräch, dessen Inhalt nicht die Arbeitsleitung oder das Verhalten im Betrieb ist
Nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind; außerdem können Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erfolgen. Das Weisungsrecht beinhaltet dagegen nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall strebte die Beklagte (eine Einrichtung der Altenpflege) wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine Verminderung des 13. Gehalts ihrer Mitarbeiter an. Zu diesem Zweck fand am 1. November 2006 ein Gespräch mit einer Gruppe von Arbeitnehmerinnen statt, zu der auch die Klägerin (Altenpflegerin) gehörte. Die Arbeitnehmerinnen waren mit der Vertragsänderung nicht einverstanden.... Lesen Sie mehr
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