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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2016
- 1 U 248/13 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Zusammenstoßes mit Einsatzfahrzeug der Polizei auf Seitenstreifen einer Autobahn
Polizei darf bei Ausübung der Sonderrechte Seitenstreifen befahren
Kommt es auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zwischen einem Pkw-Fahrer und einem Einsatzfahrzeug der Polizei zu einem Zusammenstoß, so steht dem Pkw-Fahrer grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Insofern ist dem Pkw-Fahrer ein alleiniges Verschulden an der Kollision anzulasten. Unter Ausübung der Sonderrechte ist es der Polizei erlaubt den Seitenstreifen zu befahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 kam es zwischen einem Autofahrer und einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Autofahrers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf
Verstoß gegen Gebot der Fahrbahnbenutzung und Unachtsamkeit
Der Autofahrer habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts zum einen gegen das Gebot der Fahrbahnbenutzung nach § 2 Abs. 1 StVO verstoßen, weil der
Kein Verkehrsverstoß der Polizei
Demgegenüber sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2016
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Gießen, Urteil vom 10.09.2013
[Aktenzeichen: 2 O 515/12]
Jahrgang: 2016, Seite: 298 NJW-Spezial 2016, 298
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Dokument-Nr. 23462
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