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Landgericht Mainz, Urteil vom 24.06.2010
- 2 O 312/06 -
Unfruchtbarkeit einer fast 15-jährigen Frau nach fehlerhafter Operation rechtfertigt Schmerzensgeld von 50.000 Euro
Versehentliches Herausreißen des rechten Eierstocks bei Entfernung des tumorbefallenen linken Eierstocks
Wird während einer Operation zur Entfernung des mit einem Tumor befallenen linken Eierstocks aufgrund einer Sichtbehinderung versehentlich der rechte gesunde Eierstock einer fast 15-jährigen Patientin mit herausgerissen, so liegt ein Behandlungsfehler vor. Die damit verbundene Unfruchtbarkeit sowie die Notwendigkeit zur lebenslangen Hormonbehandlung rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der linke
Behandlungsfehler begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landgericht Mainz entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe gegen den operierenden Arzt ein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden, da ihm ein
Unfruchtbarkeit und lebenslange Hormonbehandlung rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro
Das Landgericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro für angemessen. Zwar habe die Klägerin außer dem Verlust des rechten Eierstocks keine weiteren körperlichen Schäden erlitten. Dieser Verlust sei aber deshalb so gravierend gewesen, weil der linke
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2016
Quelle: Landgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23583
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