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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2015
- 85 S 293/14 -
Wohneigentumsrecht: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einbau eines französischen Fensters
Bauliche Veränderung fügt sich in Ansicht der betroffenen Fassade ein
Ein Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau eines französischen Fensters, wenn diese bauliche Veränderung sich in die Ansicht der betroffenen Fassade einfügt und somit für andere Wohnungseigentümer keine übermäßigen Nachteile entstehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Eigentümer einer im Erdgeschoss gelegenen Wohnung eines zweistöckigen Wohnhauses in der Südfassade einen Durchbruch vornehmen, um dort ein
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab der Klage statt und verpflichtete die beklagte Eigentümerin der Obergeschosswohnung die
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Zustimmung zu den Baumaßnahmen
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Den Klägern habe ein Anspruch auf
Keine übermäßigen Nachteile durch Einbau des französischen Fensters
Zwar haben der Durchbruch und der Einbau des französischen Fensters eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 1515/rb)
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 12.11.2014
[Aktenzeichen: 774 C 39/11]
Jahrgang: 2016, Seite: 1515 GE 2016, 1515
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Dokument-Nr. 23660
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