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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2015
- 2-09 S 45/11 -
Wohneigentumsrecht: Anbringen von Fenstern und Lichtspots stellt genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar
Verjährung eines Beseitigungsanspruchs führt nicht zur Legalisierung einer baulichen Veränderung
Bringt ein Wohnungseigentümer Fenster und Lichtspots an, so liegt darin eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den davon betroffenen Wohnungseigentümern genehmigt werden muss. Liegt die Genehmigung nicht vor, können die betroffenen Wohnungseigentümer auf Beseitigung klagen. Ist der Beseitigungsanspruch verjährt, so wird dadurch die bauliche Veränderung nicht legalisiert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brachten die Eigentümer einer Wohnung
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern und Lichtspots
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf
Keine Legalisierung der baulichen Veränderung durch Verjährung des Beseitigungsanspruchs
Soweit die Beklagten anführten, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2016
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/GE 2016, 795/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 795 GE 2016, 795
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Dokument-Nr. 22912
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