Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.01.2017
- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15 -
Äußerungen in ZDF-Satiresendung "Die Anstalt" nicht zu beanstanden
Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Äußerungen im Rahmen eines satirischen Beitrags zur Erfassung des eigentlichen Aussagegehalts stets im Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssen.
Der Kläger in dem Verfahren VI ZR 561/15 ist Mitherausgeber, der Kläger in dem Verfahren VI ZR 562/15 ist einer der Redakteure der Wochenzeitung "DIE ZEIT". Die Kläger machen gegen die Beklagte, das ZDF, Ansprüche auf Unterlassung von
Äußerung müssen stets im Gesamtzusammenhang beurteilt werden
Das Oberlandesgericht hat die Beklagte zur Unterlassung der angegriffenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eingestellt
(Staatsanwaltschaft Mainz, Beschluss vom 04.10.2016
[Aktenzeichen: 3113 Js 10220/16]) - Bei satirischer Auseinandersetzung keine fiktive Lizenzgebühr für unerlaubte Werbung mit einem Politikerfoto
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: I ZR 182/04 ])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23680
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23680
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.