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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2016
- 2-24 S 178/15 -
Flugstornierung durch Fluggast: Ausschluss der Rückforderung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erlöse durch AGB-Klausel unzulässig
Fluggast kann bei Flugstornierung ersparte Aufwendungen und Erlös durch Ticketweiterverkauf herausverlangen
Storniert ein Reisender seinen Flug vor Beginn der Reise gemäß § 649 BGB, so kann er grundsätzlich die aufgrund der Stornierung ersparten Aufwendungen sowie den Erlös durch den anderweitigen Ticketverkauf von der Fluggesellschaft herausverlangen. Eine AGB-Klausel, die eine solche Rückforderung ausschließt, ist gemäß §§ 308 Nr. 7, 309 Nr. 5 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stornierte ein
Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts und Zurückweisung des Rechtsstreits
Das Landgericht Frankfurt am Main sah keine Zuständigkeitsprobleme, hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf und verwies den Rechtsstreit zur Neuverhandlung an das Amtsgericht zurück.
Anspruch auf Erstattung ersparter Aufwendungen und anderweitigem Erlös
Ein
Unzulässiger Ausschluss der Rückforderung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erlöse durch AGB-Klausel
Nach Auffassung des Landgerichts sei eine AGB-Klausel, die dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/RRa 2016, 291/rb)
- Air Berlin darf für Flugstornierungen keine Gebühren verlangen
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.08.2014
[Aktenzeichen: 5 U 2/12]) - Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises nach Stornierung des Flugtickets durch Fluggast
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.06.2014
[Aktenzeichen: 2-24 S 152/13])
Jahrgang: 2016, Seite: 291 RRa 2016, 291
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Dokument-Nr. 23772
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