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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.01.2017
- 3 UF 106/16 -
Gleichzeitiges Ehescheidungsverfahren vor deutschem Familiengericht und Scharia-Gericht im Libanon unmöglich
Deutschem Ehescheidungsverfahren steht Einwand der doppelten Rechtshängigkeit entgegen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Ehescheidungsverfahren nicht gleichzeitig vor einem deutschen Familiengericht und vor einem Scharia-Gericht im Libanon betrieben werden können.
Die verfahrensbeteiligten Eheleute, der 28 Jahre alte Ehemann und die 24 Jahre alte Ehefrau, stammen aus dem Libanon. Im Oktober 2009 schlossen sie die Ehe vor einem sunnitischen Scharia-Gericht im Libanon. Anschließend lebten die Eheleute in
Amtsgericht spricht beantragte Scheidung aus
Nachdem die Ehefrau bei ihrer Anhörung durch das Familiengericht Herne im Mai 2016 angegeben hatte, im Libanon laufe noch ein Verfahren auf "Trennung und Zahlung der Brautgabe", sprach das Familiengericht die beantragte
Deutsches Ehescheidungsverfahren kann erst nach Abschluss des Ehescheidungs- und Morgengabeverfahrens im Libanon fortgesetzt werden
Das Oberlandesgericht Hamm hob den erstinstanzlichen Beschluss auf und wies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Oberlandesgericht an das Familiengericht Herne zurück. Dem deutschen Ehescheidungsverfahren stehe ein Verfahrenshindernis entgegen, der den angefochtenen Beschluss unzulässig mache, so das Gericht. Die Ehefrau sei beim Abschluss der mündlichen Verhandlung vor dem deutschen Familiengericht aus prozessualen Gründen daran gehindert gewesen, einen zulässigen und wirksamen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.04.2016
[Aktenzeichen: 3 UF 262/15]) - Vertrag Geld "gegen Vollzug der Ehe" nichtig: Vereinbarung zur Zahlung einer Brautgabe - Morgengabe - im Falle der Scheidung und des Vollzugs der Ehe unwirksam
(Amtsgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.05.2014
[Aktenzeichen: 50 F 366/13 GÜ])
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Dokument-Nr. 23781
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