Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 04.11.2016
- S 24 KR 48/15 -
Krankenhaus hat bei falscher Rechnung Rückzahlungspflicht
Vorgenommene Maßnahmen bei stationärer Behandlung müssen für zulässige Abrechnung tatsächlich nachweisbar sein
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass ein Krankenhaus, das zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen ist, nachweisen muss, dass die für die Vergütung relevanten Maßnahmen im Rahmen der stationären Behandlung tatsächlich stattgefunden haben. Kann das Krankenhaus den Nachweis nicht führen, muss es anteilig die von der Krankenkasse schon gezahlte Vergütung zurückerstatten.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1932 geborene bei der klagenden Krankenkasse Versicherte befand sich im Februar 2012 für ca. zwei Wochen wegen eines gefäßchirurgischen Eingriffs im
SG bejaht fehlerhafte Abrechnung
Mit Recht, entschied das Sozialgericht Detmold. Umstritten war, ob neben der gefäßchirurgischen Maßnahme eine akute respiratorische Insuffizienz (Luftnot) und eine Herzinsuffizienz als sogenannte Nebendiagnosen in die
Information:
Die Höhe des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses ergibt sich aus einem diagnosebezogenen, pauschalierenden Vergütungssystem (G-DRG). Diesem System liegt das sogenannte "Grouping" zugrunde, bei dem aus den von dem ärztlichen Personal ermittelten Diagnosen, Operationen und Prozeduren mithilfe eines zertifizierten Softwareprogramms unter Einbeziehung von weiteren Variablen (Alter des Patienten, Verweildauer, usw.) eine DRG-Pauschale und die dafür zu zahlende
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2017
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
- Abrechnung von intensivmedizinischer Komplexbehandlung setzt ständige ärztliche Anwesenheit voraus
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012
[Aktenzeichen: L 5 KR 97/11]) - Krankenkassen müssen vollstationäre Radiojodtherapie bezahlen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 17.11.2015
[Aktenzeichen: B 1 KR 18/15 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23942
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23942
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.