Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 06.04.2017
- 155 C 510/17 -
Kostenübernahme für Fällung eines bruchgefährdeten Baumes durch Versicherung abhängig von Versicherungsbedingungen
AG München zur Frage der Kostenübernahme für die Baumfällung nach einem Sturm durch die Wohngebäudeversicherung
Ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes von der Versicherung bezahlt werden, hängt vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Hierauf verwies das Amtsgericht München in einem Urteil.
Die klagende Grundstückseigentümerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte bei der beklagten
Versicherung lehnte die Schadensregulierung ab
Am 8. Mai 2015 ließ die Klägerin den
Schaden gemäß Versicherungsbedingungen nicht versichert
Die Grundstückseigentümerin erhob daraufhin Klage. Diese wies das Amtsgericht München jedoch ab. Ein Versicherungsfall sei laut Gericht vorliegend nach dem Wortlaut der Versicherungsvereinbarung noch nicht eingetreten, da der gefällte
Unmittelbar bevorstehender Versicherungsfall durch Umstürzen des Baumes nicht zu erwarten
Grundsätzlich seien nach den Versicherungsbedingungen auch Maßnahmen zu ersetzen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung des Schadens, für sachgerecht halten durfte. Von einem unmittelbar bevorstehenden (erneuten) Versicherungsfall, also ein Umsturz oder Bruch gerade und nur durch einen neuen Sturm, könne nicht ausgegangen werden. Aufgrund der Sachlage und der Einschätzung der Lokalbaukommission sei sofortiger Handlungsbedarf gegeben, sodass ebenso gut ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25012
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25012
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.