Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2017
- 67 S 111/17 -
Inanspruchnahme der Mietkaution durch Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses aufgrund strittiger Forderungen kann durch einstweilige Verfügung gestoppt werden
Befugnis zur Verwendung der Mietsicherheit nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
Beabsichtigt ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wegen einer strittigen Forderung die Inanspruchnahme der Mietkaution, so kann der Mieter mittels einer einstweiligen Verfügung die Inanspruchnahme verhindern. Denn die Befugnis zur Verwendung einer Mietsicherheit besteht nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung machten die Vermieter Ansprüche geltend. Die Mieter stritten aber das Bestehen der Ansprüche ab. Die Vermieter beabsichtigten daraufhin die zum Mietbeginn geleistete Mietsicherheit zu verwenden. Um die Inanspruchnahme der Mietkaution zu verhindern, beantragten die Mieter im Eilverfahren den Erlass einer auf
Anspruch auf Unterlassung der Inanspruchnahme der Mietkaution
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Mieter können das vorläufige
Schutz der Mietsicherheit vor Insolvenzrisiko des Vermieters begründet Eilbedürftigkeit
Nach Auffassung des Landgerichts habe auch eine Eilbedürftigkeit und somit ein Verfügungsgrund vorgelegen. Es sei zu beachten, dass die insolvenzfeste Anlage der vom Wohnraummieter geleisteten Sicherheit unabhängig von den konkreten Vermögensverhältnissen des jeweiligen Vermieters und damit auch bei einem lediglich abstrakten Insolvenzrisiko zu gewährleisten sei. Die drohende Vereitelung dieses Schutzzwecks begründe einen wesentlichen Nachteil des Mieters und damit einen Verfügungsgrund auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 07.03.2017
[Aktenzeichen: 7 C 1001/17]
Jahrgang: 2017, Seite: 1096 GE 2017, 1096 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 527 WuM 2017, 527 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2017, Seite: 730 ZMR 2017, 730
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25241
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25241
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.