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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.09.2015
- 22 U 89/14 -
Schleudern bei Glatteis spricht für Fahrfehler
Vermutetes Verschulden aufgrund Anscheinsbeweis
Kommt ein Autofahrer bei Glatteis ins Schleudern, spricht ein Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 kam es auf einer winterglatten Bundesautobahn zu einem
Landgericht gab Schadensersatzklage statt
Das Landgericht Darmstadt gab der Schadensersatzklage statt. Gegen den beklagten Fahrer spreche ein
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Der Klägerin stehe ein Anspruch auf
Sorgfaltspflichten des nachfolgenden Verkehrs bei Glatteis
Zwar treffen dem nachfolgenden Verkehr besondere Sorgfaltspflichten, so das Oberlandesgericht, wenn die Straße eisglatt sei. Dieser müsse mit Fahrfehlern der vor ihm fahrenden Fahrzeugführer rechnen und daher seine Geschwindigkeit so einstellen, dass er auch bei Schleudervorgängen oder Ähnlichem noch rechtzeitig zum Stillstand kommen könne. Der Klägerin sei aber ein Verkehrsverstoß nicht zur Last zulegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 14.03.2014
[Aktenzeichen: 27 O 320/13]
Jahrgang: 2016, Seite: 278 NJW-RR 2016, 278 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 315 NZV 2016, 315
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Dokument-Nr. 25290
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