wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015
I-22 U 57/15 -

Gemeinsame Haftung mehrerer Bauhandwerker aufgrund Mangel an errichtetem Einfamilienhaus

Jeweiliger Anteil der Werkleistungen für Mangel im Rahmen der Haftung gegenüber Bauherrn unerheblich

Beruht ein Mangel an einem neu errichteten Einfamilienhaus auf die Werkleistungen mehrerer Bauhandwerker, so haften diese dem Bauherrn gegenüber gesamtschuldnerisch. Auf den jeweiligen Anteil der Werkleistungen für den Mangel kommt es dabei gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machten zwei Bauherrn nach der Fertigstellung ihres Einfamilienhauses gegen den Fenster-, Türen und Rollladenbauer, den Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüftungsbauer sowie den Trockenbauer Gewährleistungsansprüche geltend, da nach den Ergebnissen mehrerer Blower-Door-Tests diverse Undichtigkeiten am Neubau festgestellt wurden.

Landgericht gab Klage statt

Das Landgericht Mönchengladbach gab der Klage statt. Seiner Ansicht nach haften die Beklagten als Gesamtschuldner. Nach den Ausführungen eines Sachverständigen seien die einzelnen Werkleistungen der Beklagten zwar nicht allein für Undichtigkeiten verantwortlich gewesen, jedoch in ihrer Gesamtheit. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Oberlandesgericht bejaht ebenfalls gesamtschuldnerische Haftung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Diese haben gesamtschuldnerisch für den Mangel am Einfamilienhaus gehaftet.

Gesamthaftung aufgrund einheitlicher Bauleistung

Mehrere Werkunternehmer haften für einen Mangel als Gesamtschuldner, so das Oberlandesgericht, wenn sie eine Zweckgemeinschaft im Sinne einer Erfüllungsgemeinschaft bilden, die auf die Erbringung einer einheitlichen Bauleistung gerichtet sei. So lag der Fall hier. Die Beklagten haben keine völlig voneinander getrennten Bauleistungen erbracht. Ihre Leistungspflicht sei vielmehr auf eine einheitliche Bauleistung gerichtet, nämlich ein vollständiges und mangelfreies Einfamilienhaus zu erbauen. Auf den jeweiligen Anteil der einzelnen Werkleistungen für den Mangel komme es dabei gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht an. Dies spiele lediglich im Innenverhältnis zwischen den Beklagten eine Rolle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 02.03.2015
    [Aktenzeichen: 1 O 308/09]
Aktuelle Urteile aus dem Werkvertragsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (BauR)
Jahrgang: 2016, Seite: 1182
BauR 2016, 1182
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 168
NJW 2016, 168
 | Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau)
Jahrgang: 2015, Seite: 769
NZBau 2015, 769

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25446 Dokument-Nr. 25446

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25446

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?