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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2018
- S 36 U 131/17 -
Unfall auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb ist kein Arbeitsunfall
Arztbesuche sind persönlichem Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen und somit unversichert
Erleidet ein Arbeitnehmer nach einem knapp einstündigen Arztbesuch während der Arbeitszeit auf dem Rückweg zum Betrieb einen Verkehrsunfall, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall verletzte sich ein Arbeitnehmer aus Siegen auf dem Rückweg zu seiner Arbeitsstätte nach dem Besuch eines Orthopäden bei einem Verkehrsunfall erheblich. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall in Köln lehnte die Anerkennung des Unfalls als entschädigungspflichtigen
Kläger verunglückte nicht auf einem mit versicherter Tätigkeit in Zusammenhang stehenden Betriebsweg
Das Sozialgericht Dortmund wies die hiergegen von dem Arbeitnehmer erhobene Klage als unbegründet ab. Der Kläger sei nicht auf einem mit seiner versicherten
SG verneint auch Wegeunfall
Schließlich liege kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2018
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 25696
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