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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.05.2018
- 13 K 1161/17 Kg -
Studium zum Sparkassenfachwirt kann zu Anspruch auf Kindergeld berechtigen
Banklehre und anschließendes Studium sind als einheitliche mehraktige Berufsausbildung anzusehen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, das nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein kann.
Im zugrunde liegenden Streitfall schloss der Sohn der Klägerin im Januar 2016 seine
Familienkasse verweist auf Zweitausbildung und lehnt Kindergeldfestsetzung ab
Die Familienkasse lehnte die Kindergeldfestsetzung für den Sohn der Klägerin ab Februar 2017 ab, weil es sich bei dem
Ausbildungsabschnitte stehen in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang
Dies sah das Finanzgericht Münster anders und gab der Klage statt. Die Banklehre und das anschließende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2018
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 26067
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