Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.09.2018
- L 16 U 26/16 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz
Konzeption des Gesetzes sieht Versicherungsschutz nur für klassischen Arbeitsweg vor
Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Weg vom und zum Kindergarten ist jedoch dann privat, wenn die Eltern einen Heimarbeitsplatz haben. Bei einem Unfall liegt somit kein Arbeits- oder Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.
Zugrunde lag der Fall einer Mutter aus Peine, die für ihren Braunschweiger Arbeitgeber von zu Hause per Teleworking arbeitete. Ende November 2013 erlitt sie einen
Berufsgenossenschaft verneint Vorliegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls
Die Behandlung war kompliziert und kostete ca. 19.000 Euro. Die Krankenkasse verauslagte das Geld zunächst und forderte die Berufsgenossenschaft zur Erstattung auf. Diese hielt sich nicht für zuständig, da kein Arbeits- oder Wegeunfall vorliege. Das Bringen der Tochter zum
LSG: Weg vom und zum Kindergarten ist privat
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat die Rechtsauffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt. Nach der Konzeption des Gesetzes sei schon immer der klassische
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Unfall auf gewöhnlicher Wegstrecke zur Arbeit muss nicht immer als versicherter Wegeunfall anerkannt werden
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2018
[Aktenzeichen: L 8 U 4324/16]) - Kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Um- und Abwege auf dem Arbeitsweg
(Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 08.01.2018
[Aktenzeichen: L 1 U 900/17]) - BSG: Kein Unfallversicherungsschutz nach Falschabbiegen aufgrund Unaufmerksamkeit
(Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.2016
[Aktenzeichen: B 2 U 16/15 R])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26577
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26577
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.