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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.06.2018
- 55 S 81/17 -
Hausgeld: Keine Befreiung von Beitragspflicht aufgrund Unbenutzbarkeit der Eigentumswohnung
Wohnungseigentümer steht kein Minderungsrecht zu
Ein Wohnungseigentümer ist nicht von seiner Beitragspflicht gemäß § 16 Abs. 2 WEG befreit, weil die Eigentumswohnung unbenutzbar ist. Ein Minderungsrecht steht einem Wohnungseigentümer nicht zu. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich die Eigentümerin von drei Wohnungen in einer Eigentumswohnanlage von ihrer
Amtsgericht gab Klage statt
Das Amtsgericht Berlin-Wedding gab der Klage statt. Die Beklagte sei zu Beitragszahlungen für das Wirtschaftsjahr 2016 verpflichtet. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Berufung ein.
Landgericht bejaht ebenfalls Zahlungsanspruch
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Beklagten zurück. Sie sei von ihrer auf § 16 Abs. 2 WEG beruhenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.11.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 04.04.2017
[Aktenzeichen: 4 C 161/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 1293 GE 2018, 1293
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Dokument-Nr. 26675
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