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Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 20.12.2018
- L 1 U 491/18 -
Kein Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer bei Unfall während des Duschens auf einer Dienstreise
Nicht alle Verrichtungen eines grundsätzlich versicherten Arbeitnehmers auf der Arbeitsstätte oder während einer Geschäftsreise sind versichert
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Unfall während des Duschens anlässlich einer Dienstreise nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung für Arbeitnehmer steht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der versicherte Arbeitnehmer befand sich auf einer
Morgendliches Duschen auf einer Dienstreise ist nicht versichert
Das Thüringer Landessozialgericht wies die Berufung zurück. Es bestätigte die Auffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2019
Quelle: Thüringer Landessozialgericht/ra-online (pm)
- Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche
(Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: B 2 U 31/07 R]) - Sturz vor der Dusche auf der Dienststelle kann Arbeitsunfall darstellen
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 24.01.2012
[Aktenzeichen: S 15 U 40/10])
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Dokument-Nr. 27010
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