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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2018
- 5 U 99/16 -
Autokäufer muss bei offensichtlichen Auffälligkeiten bei der Durchführung eines Kaufvertrages und Zweifeln an der Berechtigung des Verkäufers vom Kauf absehen
OLG Hamm zum gutgläubigen Erwerb eines Wohnmobils nach niederländischem Recht
Hat ein Käufer beim Erwerb eines Fahrzeugs in den Niederlanden Grund für Zweifel an der vermeintlichen Berechtigung des Verkäufers, muss der Käufer vom Erwerb absehen. Ein gutgläubiges Handeln kann bei offensichtlichen Auffälligkeiten bei der Anbahnung und Durchführung eines Kaufvertrages nicht angenommen werden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte im Jahr 2013 ein Wohnmobil für 35.000Euro. Er bot es einige Zeit später über eBay-Kleinanzeigen zum Verkauf an. Am 9. Mai 2015 überließ er es einem Kaufinteressenten für eine Probefahrt von sechs Tagen. Der Fahrzeugschein befand sich im Wohnmobil. Zur Absicherung teilte der Kaufinteressent dem Kläger seine Mobilfunknummer mit und gab ihm eine Sicherheit von 500 Euro in bar sowie seinen Führerschein, den der Kläger kopierte. Der Kaufinteressent brachte das Wohnmobil nicht mehr zurück und war für den Kläger telefonisch nicht erreichbar. Der Kläger erstattete daraufhin Strafanzeige und erfuhr, dass es sich bei dem vorgelegten Führerschein um eine Fälschung handelte. Zwischenzeitlich wurde das Wohnmobil unter mobile.de für rund 25.000Euro angeboten; ohne Angabe eines konkreten Namens wurden ein Privatanbieter in Herzogenrath und eine Mobilfunknummer genannt. Auf die Anzeige meldete sich der Beklagte, der (auch) als Kfz-Sachverständiger tätig ist. Er vereinbarte einen Besichtigungstermin am15. Mai 2015 in Kerkrade/Niederlande, zu dem eine Frau mit dem Wohnmobil erschien. Der Beklagte sah sich das Wohnmobil an und entschied sich zum Kauf. Noch vor Ort füllte er handschriftlich einen Kaufvertrag aus; als
Kläger verlangt Herausgabe des Wohnmobils
Später an diesem Tag stellte der Beklagte, der wegen der Umstände des Vertragsschlusses bereits ein schlechtes Gefühl hatte, fest, dass die TÜV-Plakette nicht echt war. Er erstattete Strafanzeige. Nachdem der Kläger hiervon erfahren hatte, nahm er den Beklagten auf
LG bejaht gutgläubigen Erwerb des Fahrzeugs
Das Landgericht Essen wies die Klage ab. Der Beklagte habe das Wohnmobil
Käufer hätte bei Zweifeln vom Kauf absehen müssen
Das Oberlandesgericht Hamm gab der Klage statt. Nach dem mit Blick auf den Ort des Erwerbs anzuwendenden niederländischen Recht sei der Beklagte nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online (pm)
- Landgericht Essen, Urteil vom 17.06.2016
[Aktenzeichen: 19 O 260/15]
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(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.07.2018
[Aktenzeichen: 5 U 133/17]) - Keine Haftung einer Verkaufsplattform bei betrügerischem Inserat
(Amtsgericht München, Urteil vom 15.09.2017
[Aktenzeichen: 132 C 5588/17])
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Dokument-Nr. 27051
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