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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2019
- C-449/17 -
Fahrschulunterricht ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht
Spezialisierter Unterricht in Fahrschule hat keine Merkmale des Schul- und Hochschulunterrichts
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht ist.
Die private
Fahrschule fordert Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulunterricht
A & G machte geltend, dass der von ihr erteilte
Der Bundesfinanzhof möchte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts den in Rede stehenden Fahrunterricht umfasst.
Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts umfasst nicht Fahrunterricht
Der Gerichtshof der Europäischen Union verneinte dies. Er führte dazu aus, dass der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie allgemein auf ein integriertes System der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen sowie auf die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Schüler und Studenten je nach ihrem Fortschritt und ihrer Spezialisierung auf den verschiedenen dieses System bildenden Stufen verweise. Dieser Begriff umfasse nicht Fahrunterricht, der von einer
Erläuterungen
* - Im Sinne des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. 2006, L 403, S. 18).
** - Siehe Art. 132 Abs.1 Buchst. i und j der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2019
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online (pm)
- Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26.05.2016
[Aktenzeichen: 11 K 10284/15] - Umsatzsteuerpflicht für Fahrschulen zweifelhaft
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16.03.2017
[Aktenzeichen: V R 38/16])
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Dokument-Nr. 27176
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