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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2019
- 2-24 O 106/17 -
Baulärm durch Großbaustelle vor Hotel berechtigt zur Reisepreisminderung
Reise durch Baulärm und verunreinigtes Trinkwasser erheblich beeinträchtigt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Baulärm durch eine Großbaustelle unmittelbar vor dem gebuchten Hotel zu einer Reisepreisminderung von 50 % berechtigt. Bei einer fehlenden Information des Reiseveranstalters über die Großbaustelle, können Reisende weiter 10 % Minderung geltend machen. Zudem berechtigt teilweise verunreinigtes Leitungswasser zu einer weiteren Minderung von 5 %.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger für sich und weitere Personen einen 15-tägigen Hotelaufenthalt in einem Beach- und Golf-Club in Florida gebucht. Vor den vier Zimmern der Reisegruppe befand sich in einem Abstand von rund 15 Metern Luftlinie eine
LG bejaht Anspruch auf Reisepreisminderung
Das Landgericht Frankfurt am Main sprach dem Kläger für die betroffenen Tage wegen des Baulärms eine Minderung von 50 % des Reisepreises und wegen des teilweise verunreinigten Leitungswassers eine weitere Minderung von 5 % zu. Darüber hinaus bejahte das Gericht eine Minderung von 10 %, weil der Reiseveranstalter den Kläger nicht über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2019
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- BGH: Kenntnis des Reiseveranstalters von Reisemangel macht Mängelanzeige des Reisenden nicht entbehrlich
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2016
[Aktenzeichen: X ZR 123/15]) - Recht zur Reisepreisminderung aufgrund Baulärms, Käfern im Zimmer und unzureichend gefülltem Buffet
(Amtsgericht München, Urteil vom 06.04.2016
[Aktenzeichen: 274 C 18111/15]) - Reiseprospekt muss auf Baulärm im Urlaubshotel hinweisen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2009
[Aktenzeichen: 2/24 S 243/06, 2-24 S 243/06])
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Dokument-Nr. 27585
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