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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2019
- 32 C 1479/18 (18) -
Pferdelebensversicherung: Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes senken Versicherungswert auf Null
Kein Anspruch auf Versicherungsleistung aus einer gegen das Risiko einer Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die dauernde Lahmheit und Schlachtuntauglichkeit eines Reit- und Sportpferdes dessen Versicherungswert auf Null senken können. Ist die Versicherungssumme an den Versicherungswert gekoppelt, entfällt dann die Versicherungsleistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferdelebensversicherung.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2003 ein
Verkehrswert des Pferdes war bereits vor dem Zusammenbruch auf Null gesunken
Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
- Kein Schadensersatz für Pferdebesitzer: Lahmen eines Pferdes kann nicht ausschließlich auf Behandlungsfehler des Hufschmieds zurückgeführt werden
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 02.09.2016
[Aktenzeichen: 19 U 129/15]) - Versteckter Mangel beim Pferdekauf
(Landgericht München I, Urteil vom 08.09.2004
[Aktenzeichen: 26 O 12401/02])
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Dokument-Nr. 28031
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