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Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 16.07.2019
- S 43 AL 155/16 -
Autismustherapie als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Bei mehreren in Betracht kommenden Leistungssystemen hat Abgrenzung zu anderen Leistungen nach dem Schwerpunkt des Bedarfs und der Maßnahme zu erfolgen
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass neben einer geförderten Berufsausbildung zusätzlich ein Anspruch auf eine Autismustherapie bestehen kann.
Die im Jahre 1995 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls leidet unter einer Störung aus dem Autismusspektrum (sogenanntes Asperger-Syndrom). Als gesetzlicher Betreuer ist der Vater der Klägerin bestellt. Nach ihrer Schulzeit absolvierte die Klägerin zunächst eine elfmonatige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in einem Bildungswerk und nahm zum 1. August 2014 dort eine geförderte
Wegen ihrer Erkrankung wurde der Klägerin vom zuständigen Landkreis zunächst eine Autismustherapie als Leistung der Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt; diese Förderung endete mit Vollendung des 21. Lebensjahres der Klägerin im September 2016.
Klägerin beantragt Kostenübernahme für Autismustherapie
Im Mai 2016 beantragte die Klägerin beim bisher zuständigen Landkreis und später auch bei der
Arbeitsagentur lehnt Antrag auf Kostenübernahme ab
Die
Die Klägerin führte die Autismustherapie zunächst auf eigene Kosten weiter durch und klagte zugleich gegen die
SG bejaht Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Sozialgericht Osnabrück verurteilte die beklagte Bundesagentur, der Klägerin die Kosten für die durchgeführte Autismustherapie als Leistung zur
Konkrete Bedarfs der konkreten Person im Einzelfall entscheidend
Das Sozialgericht ließ bei der Entscheidung ausdrücklich offen, ob in Fällen wie dem vorliegenden stets von einer Leistung zur
Hinweis zur Rechtslage
§ 112 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) lautet:
(1) Für behinderte Menschen können Leistungen zur Förderung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2019
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28083
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