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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 27.09.2019
- S 4 R 876/18 -
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung möglich
Frage der Behandelbarkeit psychischer Erkrankung ist lediglich für Dauer und Befristung der Rente relevant
Versicherte mit einer leistungsmindernden psychischen Erkrankung haben auch dann einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn vorhandene Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft worden sind oder eine Behandlung bislang nicht stattgefunden hat. Die Frage der Behandelbarkeit einer psychischen Erkrankung ist lediglich für die Dauer und Befristung einer Rente von Bedeutung.
Der 37-jährige arbeitslose Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens beantragte bei der Deutschen
Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente nur bei verweigerter zumutbarer Behandlung möglich
Das Sozialgericht Dresden sah dies anders und verurteilte die Deutsche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2019
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28105
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