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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.10.2019
- 24 U 146/18 -
Grundstücksnachbarin haftet für Schäden an Ferraris nach Brand in bauordnungswidrig errichtetem Holzunterstand
Brand hätte bei eingehaltenem Mindestabstand des Unterstandes von 3 m zum Nachbargrundstück nicht auf Garagen übergreifen können
Kommt es in einem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand zu einem Brand von dort gelagertem brennbaren Holz, muss die verantwortliche Nachbarin für die Folgen des Brandes - hier unter anderem die Beschädigung von zwei Ferraris - gegenüber ihrem Grundstücksnachbarn einstehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte am Rande ihres Grundstücks in Hemer direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Holzunterstand errichtet, in dem sie Brennholz lagerte. Im Februar 2017 nahm der Sohn der Beklagten bis etwa 13 Uhr Holzarbeiten mit einer Kreissäge auf dem Grundstück der Beklagten in der unmittelbaren Nähe zum Holzunterstand vor. Nach Abschluss der Arbeiten zog er das Stromkabel an der Außensteckdose des Hauses der Beklagtenheraus. Am Folgetag gegen 2 Uhr morgens kam es zu einem
LG weist Klage ab
Das Landgericht Hagen wies die Klage ab, weil es nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht die Brandursache als bewiesen ansah. Mit seiner Berufung gegen dieses Urteil machte der Kläger geltend, dass der
Übertragung der Brandfolgen wurden erst durch bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand ermöglicht
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Dem Kläger stehe der von ihm geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu. Zwar sei nicht feststellbar, dass die Beklagte für die Brandentstehung als solche verantwortlich gewesen sei. Allerdings habe die Beklagte die Übertragung der Brandfolgen durch Lagerung des brennbaren Holzes in dem bauordnungswidrig an der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2020
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online (pm/kg)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 23.10.2018
[Aktenzeichen: 3 O 72/17]
- Fahrzeug seit mehr als 24 Stunden in Garage geparkt: Kfz-Versicherung muss dennoch für Schaden am Haus durch in Brand geratenes Fahrzeug aufkommen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.06.2019
[Aktenzeichen: C-100/18]) - Brennendes Auto in der Tiefgarage: Kein Anspruch auf Schadensersatz für beschädigtes benachbartes Fahrzeug
(Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
[Aktenzeichen: 322 C 17013/12])
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Dokument-Nr. 28406
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