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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.11.2019
- 2-13 S 103/18 -
Kein Recht eines Wohnungseigentümers zum Betreten einer Sondernutzungsfläche zwecks Erreichens einer "gefangenen" Gemeinschaftsfläche
Für Gemeinschaftsfläche bestand keine bestimmte Nutzungsart
Ist eine Gemeinschaftsfläche nur über eine Fläche erreichbar, für die ein Sondernutzungsrecht besteht, besteht für einen Wohnungseigentümer kein Betretungsrecht zum Erreichen der "gefangenen Fläche", wenn für sie keine bestimmte Nutzungsart vorgesehen ist. In diesem Fall besteht nur ein Betretungsrecht wegen Vornahme von Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Kein Anspruch auf Betretung der Sondernutzungsfläche
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch darauf zu, die Sondernutzungsfläche des Beklagten betreten zu dürfen, um die Gemeinschaftsfläche zu erreichen. Das
Einräumen eines Betretungsrechts mittels Änderung der Teilungserklärung
Um ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/GE 2020, 127/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.04.2018
[Aktenzeichen: 7 C 425/17]
Jahrgang: 2020, Seite: 127 GE 2020, 127
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Dokument-Nr. 28449
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