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Kammergericht Berlin, Urteil vom 20.12.2019
- 5 U 24/19 -
Netflix darf auf Bestellbutton keine Werbung anzeigen
Beschriftung des Bestellbuttons darf keine Werbung mit einem Gratismonat enthalten
Der Bestellbutton für ein Online-Abonnement muss eindeutig und ausschließlich auf die Zahlungsverpflichtung der Verbraucher hinweisen. Die Beschriftung darf keine ablenkende Werbung mit einem Gratismonat enthalten. Dies entschied das Kammergericht in Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte
Verbraucherzentrale hält Bestellbutton für missverständlich
Nach der gesetzlichen Regelung darf ein Bestellbutton aber ausschließlich mit den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte kritisiert, dass der Bestellbutton wegen des zusätzlichen Hinweises auf den Gratismonat missverständlich sei. Aus der Beschriftung gehe nicht eindeutig hervor, dass Verbraucher bereits mit ihrem Klick auf den Button eine kostenpflichtige Mitgliedschaft eingehen.
KG: Blickfangmäßig herausgestellte Werbung mit dem Gratismonat stellt unzulässige Ergänzung dar
Dies sah auch das Kammergericht so. Die blickfangmäßig herausgestellte
Kein Recht auf beliebige Preiserhöhungen
Das Gericht untersagte
Das Kammergericht korrigierte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen in erster Instanz abgewiesen hatte. Die Revision ist nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2020
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28549
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