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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.02.2020
- L 7 BK 2/19 -
Kein Anspruch auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung zur Privatschule
Verweis auf näher gelegenes staatliches Gymnasium mit ähnlichem Profil zulässig
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Schülerbeförderungskosten zu einer Privatschule nicht übernommen werden müssen, wenn sich deren Profil nicht wesentlich von einer staatlichen Schule unterscheidet und der einzige Unterschied in der Zusammensetzung der Schülerschaft besteht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte ein Vater aus dem Landkreis Wesermarsch, dessen Sohn im Jahre 2017 in die fünfte Klasse kam. In der Nähe seines Wohnortes befand sich ein staatliches Gymnasium, das dem Kläger jedoch nicht zusagte. Stattdessen schickte er seinen Sohn auf eine 25 km entfernte
Landkreis lehnte Übernahme der Schülerbeförderungskosten wegen nähergelegener Schule ab
Der Landkreis lehnte die
LSG verneint Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten
Das LSG vermochte die Rechtsauffassung des Klägers nicht zu teilen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 28592
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