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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.02.2021
- L 3 U 54/20 -
Sturz bei kurzer Rückkehr zum Auto zwecks Prüfung des Verschlossenseins stellt Arbeitsunfall dar
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei geringfügiger Unterbrechung des Arbeitswegs
Kehrt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Verlassen des Pkw zurück, um das Verschlossensein des Pkw zu prüfen und stürzt dabei, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII vor. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einer geringfügigen Unterbrechung des Arbeitswegs. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen im Juli 2018 erreichte eine Arbeitnehmerin mit ihrem Pkw den öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ihrer Arbeitgeberin. Kurz nachdem sie aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen war und eine Wegstrecke von etwa 2 m zurückgelegt hatte, wollte sie zum Pkw zurückkehren, um mittels Ziehen am Türgriff zu prüfen, ob er verschlossen ist. Bei der Umdrehung stolperte die Arbeitnehmerin jedoch aus ungeklärten Gründen, stürzte und verletzte sich dabei. Sie beanspruchte nachfolgend die gesetzliche Unfallversicherung. Die Arbeitnehmerin ging von einem
Sozialgericht wies Klage ab
Das Sozialgericht Landshut wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach liege kein
Landessozialgericht bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls
Das Bayerische Landessozialgericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Die Klägerin habe einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2021
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30033
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