Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.06.2021
- 4 U 1388/20 -
Beweis zur Durchführung des ärztlichen Aufklärungsgesprächs setzt nicht Erinnerung des Arztes an Gespräch voraus
Nachweis einer ständigen Übung genügt bei schlüssigen Angaben des Arztes und Bestätigung der Angaben durch Dokumentation
Für den Beweis, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, dass sich der Arzt an das Gespräch konkret erinnert. Der Nachweis einer ständigen Übung genügt vielmehr, wenn die Angaben des Arztes in sich schlüssig sind und durch die Dokumentation im Wesentlichen bestätigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 sollte in einem Krankenhaus in Sachsen einem Patienten ein Shaldon-Katheter durch einen
Keine Ansprüche wegen fehlender Aufklärung
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehen keine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der behaupteten unterbliebenen Aufklärung zu. Denn eine solche habe vorgelegen.
Nachweis zum Vorliegen eines Aufklärungsgesprächs
An den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Leipzig, Urteil vom 15.06.2020
[Aktenzeichen: 7 O 2979/18]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30654
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30654
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.