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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.07.2021
- 7 U 14/21 -
Öffentliche-rechtliche Universität kann keinen gerichtlichen Unterlassungsanspruch wegen querulantischer Telefonanrufe geltend machen
Universität kann als Trägerin hoheitlicher Gewalt aus eigener Befugnis Schutzmaßnahmen ergreifen
Wird eine Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts durch querulantische Telefonanrufe belästigt, so kann sie sich dagegen nicht mittels eines gerichtlichen Unterlassungsantrags zur Wehr setzen. Sie kann vielmehr als Trägerin hoheitlicher Gewalt aus eigener Befugnis Maßnahmen ergreifen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machte eine öffentlich-rechtliche
Kein Unterlassungsanspruch der Universität
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Bochum, Urteil vom 01.03.2021
[Aktenzeichen: 2 O 299/20]
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Dokument-Nr. 30733
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