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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.08.2021
- 64 S 261/20 -
Vermieter muss trotz Kenntnis über WG zu Mietbeginn nicht Auswechslung einzelner Mieter zustimmen
Ohne Vereinbarung über Mieterwechsel sind Mieter auf Möglichkeit der Untervermietung beschränkt
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, die Auswechselung einzelner Mieter innerhalb einer Wohngemeinschaft zuzustimmen, auch wenn er bei Mietbeginn wusste, dass eine WG begründet werden soll. Die Mieter sind ohne ausdrückliche Vereinbarung zu einem Mieterwechsel auf die Möglichkeit der Untervermietung beschränkt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2013 wurde eine 241 qm große 7-Zimmer-Wohnung in Berlin-Charlottenburg an mehrere Personen vermietet. Der Vermieterin war dabei klar, dass die Mieter eine
Kein Anspruch auf Austausch der Mieter
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vermieterin im laufenden Mietverhältnis den Austausch von vier Mietern zustimmt. Die
Möglichkeit der Untervermietung
Die Interessen der Mieter werde durch die Möglichkeit der Untervermietung ausreichend gewahrt, so das Landgericht. Sie seien daher nicht zwingend auf eine entsprechende Änderung des Hauptmietvertrags angewiesen.
Derzeit beschäftigt sich der Bundesgerichtshof noch mit dem Fall. Die Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 17.08.2020
[Aktenzeichen: 237 C 134/20]
Jahrgang: 2021, Seite: 1262 GE 2021, 1262
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Dokument-Nr. 31067
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