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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.07.2021
- 65 S 264/20 -
Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen
Geringfügige Abnutzungen begründen keine Renovierungspflicht
Kaum wahrnehmbare Schattierungen an den Wänden führen nicht zur Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen. Denn nicht jede geringfügigen Abnutzung begründet eine Renovierungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin gegen eine ehemalige Wohnungsmieterin im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln auf Zahlung von Schadensersatz. Die Vermieterin gab an, die Wohnung professional habe streichen lassen müssen, da die Mieterin ihrer Renovierungspflicht nicht nachgekommen sei. Es ging dabei unter anderem um
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Renovierung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer angeblich unzureichenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 16.09.2020
[Aktenzeichen: 9 C 28/20]
Jahrgang: 2021, Seite: 668 WuM 2021, 668
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Dokument-Nr. 31168
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