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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 06.10.2021
- 5 O 170/17 -
Schmerzensgeld von 2.500 € für hinterbliebenen Ehegatten wegen falschen Bestattungsorts
Seebestattung in der Ostsee anstatt Nordsee
Wird die Bestattung eines verstorbenen Ehegatten entgegen der vertraglichen Vereinbarung an einem falschen Ort vorgenommen, so rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld für den hinterbliebenen Ehegatten in Höhe von 2.500 €, wenn er dadurch eine Depression und Schlafstörungen erleidet. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2017 vereinbarte die Witwe mit dem Bestattungsunternehmen, dass der Leichnam eingeäschert und in der Nordsee bestattet werden sollte. Die Ehegatten hatten eine besondere Verbdingung zur Nordsee, weshalb sich der verstorbene Ehemann dort eine
Falscher Bestattungsort begründet Schmerzensgeldanspruch
Das Landgericht Bielefeld entschied, dass der Klägerin ein Schmerzensgeldanspruch zustehe. Dadurch, dass der Beklagte entgegen der vertraglichen Vereinbarung die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Landgericht Bielefeld, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31340
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