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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2022
- 2 K 2668/19 E -
Keine Steuerermäßigung für einen Veräußerungsgewinn aus privat gehaltener Beteiligung
Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung kann nach § 16 oder § 17 EStG zu besteuern sein
Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. So entschied das FG Düsseldorf.
Der Kläger veräußerte im Jahr 2017 seinen 100 %-Anteil an einer GmbH und erklärte den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG. Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte dagegen als solche aus § 17 EStG. Als Begründung führte es an, dass die
Kläger monierte verfassungswidrige Benachteiligung gegenüber Veräußerung von Kommanditanteilen
Die zusammen veranlagten Kläger argumentierten dagegen, dass der Wortlaut der §§ 16 und 17 EStG nicht zwischen Betriebs- und
FG verneint Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Die Übertragung von im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31658
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