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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2022
- III-2 RVs 15/22 -
Zufällige Erkenntnis des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch längerfristige Observation kann nicht verwendet werden
Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots
Erhalten die Strafverfolgungsbehörden durch eine längerfristige Observation zufällig Kenntnis davon, dass der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis fährt, kann diese Erkenntnis nicht verwendet werden. Es liegt insofern ein Beweisverwertungsverbot vor. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen einen Beschuldigten wurde wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs eine längerfristige
Amtsgericht sprach Angeklagten frei
Das Amtsgericht sprach den Angeklagten frei. Es führte dazu aus, dass die Erkenntnisse zu dem Tatvorwurf bei einer längerfristigen
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die durch die
Längerfristige Observation zur Aufklärung des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis unzulässig
Die Anordnung einer längerfristigen
Erlangung der Erkenntnis durch weniger eingriffsintensiver Maßnahmen unerheblich
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31907
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