Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.02.2022
- 63 S 146/20 -
Bestandsschutzverstärkende Klausel in Mietvertrag bindet auch neuen Erwerber
Kündigung wegen Eigenbedarfs nur in besonderen Ausnahmefällen
Beinhaltet ein Mietvertrag über eine Wohnung eine bestandsschutzverstärkende Klausel, wonach das Mietverhältnis vom Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen gekündigt werden kann, so bindet dies auch den neuen Erwerber. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann nicht ohne weiteres möglich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mietvertrag über eine Wohnung in Berlin enthielt eine Klausel, wonach das Mietverhältnis für den Vermieter nur in "besonderen Ausnahmefällen" möglich war. Es mussten "wichtige berechtigte Interessen" die "Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen". Nachdem die Wohnung an eine neue Eigentümerin verkauft wurde, kündigte diese im Mai 2019 das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. Der Mieter hielt die Kündigung für unzulässig und weigerte sich auszuziehen. Die Vermieterin erhob daraufhin Räumungsklage. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Der Vermieterin stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die
Bestandsschutzverstärkende Klausel bindet neue Vermieterin
Die bestandsschutzverstärkende Klausel binde auch die Vermieterin, so das Landgericht, die gemäß § 566 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist. Die Vermieterin werde dadurch nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 14 GG verletzt. Sie müsse sich entgegenhalten lassen, dass sie das Eigentum an der Wohnung von vornherein belastet mit der vertraglichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 521/rb)
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 24.06.2020
- Mietvertraglich erschwerte Eigenbedarfskündigung: Berechtigtes Interesse an Eigenbedarf genügt allein nicht
(Landgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2021
[Aktenzeichen: 63 S 133/20]) - Zusammentreffen von gesetzesverstärkender Bestandsschutzklausel und nachfolgender Vereinbarung auf vollständigen temporären Ausschluss der Eigenbedarfskündigung
(Landgericht Berlin II, Beschluss vom 08.08.2024
[Aktenzeichen: 67 S 180/24])
Jahrgang: 2022, Seite: 521 GE 2022, 521
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31920
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31920
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.