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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.09.2021
- 7 U 29/16 -
Schmerzensgeld von 800.000 € nach unfallbedingter Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels eines 35-jährigen Radsportlers
Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate
Erleidet ein 35-jähriger Radsportler unfallbedingt eine Querschnittslähmung unterhalb des 4. Halswirbels, so kann dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € rechtfertigen. Zudem begründet eine hohe Inflationsrate eine Erhöhung des Schmerzensgelds. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Juni 2012 verunfallte ein 35 Jahre alter Marineoffizier in einem Wald in Schleswig-Holstein mit seinem Mountainbike. Er stürzte über ein sogenanntes Ziehharmonika-Heck, welches aus zwei quer über den Waldweg laufende Stacheldrähte in einer Höhe von 60 und 90 cm bestand. Der
Landgericht wies Schmerzensgeldklage ab
Das Landgericht Lübeck wies die Schmerzensgeldklage ab. Es konnte keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagten erkennen. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.
Oberlandesgericht bejaht Verkehrssicherungspflichtverletzung
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschied zu Gunsten des Klägers. Den Beklagten sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzulasten. Die Absperrung auf dem Feldweg sei insbesondere für
Schmerzensgeld von 800.000 €
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei ein Schmerzensgeld von 800.000 € angemessen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass der Kläger von einem aktiven Berufsleben mit einer aktiven Freizeitgestaltung zu einem lebenslangem Schwerstpflegefall geworden ist. Er musste Rund-um-die-Uhr betreut werden und konnte sich nur mittels Kinnsteuerung in einem Rollstuhl bewegen. Er litt unter Schmerzattacken, Schlaflosigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Inkontinenzprobleme. Hinzu kamen Depressionen und Angststörungen. Schließlich zerbrach seine Beziehung zu seiner Freundin und zu seinem Vater.
Erhöhung des Schmerzensgelds wegen hoher Inflationsrate
Das Oberlandesgericht erachtete darüber hinaus wegen der deutlich über 2 % liegenden Inflationsrate und des Negativzinses eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 11.02.2016
[Aktenzeichen: 10 O 59/15]
- Querschnittslähmung nach HWS-Operation: Unzureichende Befunde und fehlerhafte Operationsmethode begründen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro
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[Aktenzeichen: 26 U 111/15]) - Autofahrer betrunken: Beifahrer erhält 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Querschnittslähmung nach Unfall
(Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.01.2020
[Aktenzeichen: 4 O 494/15])
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Dokument-Nr. 32179
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