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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2022
- L 14 R 693/20 -
Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Kein Anspruch auf Vollwaisenrente bei Unterhaltsanspruch gegen die leiblichen Eltern
Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden
Der Kläger kam nach der Geburt zu
LSG verneint Anspruch auf Vollwaisenrente
Auf die Berufung der Beklagten hat das LSG nun das Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger habe keinen Anspruch auf
Vollwaise wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist
Da Pflegekinder gegenüber
Doppelte Absicherung widerspricht gesetzgeberischem Willen
Es entspreche erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, dass Pflegekinder nach Versterben beider Pflegeelternteile sowohl ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32199
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