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Landgericht Berlin, Urteil vom 25.08.2022
- 85 S 16/21 WEG -
Unzulässigkeit des eigenmächtigen Ausbaus eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzbodens durch Wohnungseigentümer
Mangelfreiheit der Baumaßnahme und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Ein Wohnungseigentümer darf einen im Gemeinschaftseigentum stehenden Spitzboden nicht eigenmächtig ausbauen. Er ist dann zum Rückbau verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn die Baumaßnahme mangelfrei ist und der Verwalter dem Vorhaben zugestimmt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Eigentümer einer Wohnung in Berlin durch Umbaumaßnahmen den im
Anspruch auf Rückbau der Umbaumaßnahmen
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
Mangelfreiheit der Baumaßnahmen und Zustimmung des Verwalters unerheblich
Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2022
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2022, 1062/rb)
Jahrgang: 2022, Seite: 1062 GE 2022, 1062
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Dokument-Nr. 32405
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