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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2022
- VIII ZR 307/21 -
BGH: Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist hat keine Auswirkung auf ordentliche Kündigung
Schonfristzahlung bewirkt nur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung
Der Ausgleich eines Mietrückstands innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hat nur Auswirkung auf die fristlose Kündigung, nicht aber auf die ordentliche Kündigung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Amtsgericht gab Räumungsklage statt, Landgericht wies sie ab
Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg gab der Räumungsklage statt. Es hielt die hilfsweise ausgesprochene
Bundesgerichtshof bejaht Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Vermieterin. Der Räumungsanspruch bestehe, da die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.02.2020
[Aktenzeichen: 5 C 156/18] - Landgericht Berlin, Urteil vom 20.08.2021
[Aktenzeichen: 66 S 98/20]
Jahrgang: 2023, Seite: 213 WuM 2023, 213
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Dokument-Nr. 32884
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