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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.05.2023
- 3 B 24/22 -
Kein Familienflüchtlingsschutz bei polygamer Ehe für die weitere Ehefrau eines Flüchtlings
Familienflüchtlingsschutz nur für eine Ehefrau
In einem Berufungsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden: Nur eine Ehefrau eines anerkannten Flüchtlings kann den Familienflüchtlingsschutz erhalten. Damit wurde ein Urteil aus erster Instanz aufgehoben.
Familienflüchtlingsschutz wird der Ehegattin oder dem Ehegatten eines Flüchtlings unter bestimmten Bedingungen „automatisch“ gewährt, ohne dass der Ehegatte in seiner eigenen Person die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllen muss.
OVG verneint Familienflüchtlingsschutz für weitere Ehefrau
Hat ein anerkannter Flüchtling in seinem Herkunftsstaat mehrere Frauen geheiratet, kann jedoch nur eine der Ehefrauen den von ihrem Ehemann abgeleiteten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32931
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