Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2023
- S 11 U 2168/22 -
Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt Nachweisbarkeit der Infektion am Arbeitsplatz voraus
Bei Möglichkeit einer Infektion im privaten Bereich besteht kein Anspruch gegen gesetzliche Unfallversicherung
Die Anerkennung einer Corona-Infektion als Arbeitsunfall setzt den Nachweis voraus, dass sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit angesteckt hat. Besteht die Möglichkeit, dass die Infektion im privaten Bereich geschah, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 erkrankte ein bei einem in Baden-Württemberg ansässigen Maschinenbauer beschäftigter Montierer an
Keine Anerkennung der Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Karlsruhe entschied gegen den Kläger. Die
Mögliche Infektion durch Kinder
Zudem gab das Sozialgericht zu Bedenken, dass eine Infektion auch über die beiden Kinder des Klägers denkbar sei. Denn viele Infektionen verlaufen ganz oder phasenweise symptomlos. Die beiden Kinder seien nicht getestet worden, so dass eine Infektion über diese jedenfalls nicht auszuschließen sei.
Kein Anscheinsbeweis für Infektion am Arbeitsplatz
Für den Kläger spreche auch kein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2023
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Corona-Infektion als Arbeitsunfall: Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich
(Sozialgericht Speyer, Urteil vom 09.05.2023
[Aktenzeichen: S 12 U 88/21]) - Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich
(Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 16.09.2022
[Aktenzeichen: S 1 U 452/22])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33080
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33080
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.