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Landgericht München I, Urteil vom 01.03.2023
- 1 S 7620/22 WEG -
Verbot des Grillens mit Elektrogrill an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat
Belästigung der Nachbarn durch Rauch und Grillgerüche
Einem Wohnungseigentümer kann untersagt werden, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat mit einem Elektrogrill zu grillen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung klagte im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Wolfratshausen gegen einen seiner Nachbarn auf
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Wolfratshausen verneinte einen Anspruch auf
Landgericht beschränkt Grillzeiten
Das Landgericht München I entschied zu Gunsten des Klägers. Er könne vom Beklagten verlangen, dass er nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag oder Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und insgesamt mehr als viermal im Monat auf seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 03.06.2022
[Aktenzeichen: 1 C 734/20 WEG]
Jahrgang: 2023, Seite: 187 DWW 2023, 187 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2023, Seite: 1527 NJW 2023, 1527 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 720 NJW-RR 2023, 720 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2023, Seite: 331 NZM 2023, 331
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Dokument-Nr. 33086
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