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Landgericht München I, Urteil vom 11.08.2023
- 34 O 7322/20 -
Marktunübliche niedrige Pacht - Räumungsklage gegen Kinobetreiber erfolgreich
Kündigung des Pachtvertrags wirksam
Das Landgericht München I hat der Klage gegen die Filmbetreiber-GmbH eines Münchner Kinos auf Räumung und Herausgabe stattgegeben. Das LG ist der Auffassung des Klägers gefolgt, dass die Pacht marktunüblich niedrig sei und hat einen Herausgabeanspruch der Verpächtergemeinschaft bejaht.
Mit ursprünglichem
Kündigung stellt eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des Grundstücks dar
Das LG ist der Auffassung des Klägers gefolgt, dass die Pacht marktunüblich niedrig sei und hat einen Herausgabeanspruch der Verpächtergemeinschaft bejaht. Eine Verlängerung des Pachtvertrages bis zum 30.06.2025 ist damit nicht erfolgt. Eine Verlängerung des Pachtvertrages bis zum 30.06.2025 ist damit nicht erfolgt. Jedenfalls die der Beklagten zugestellte ordentliche
Gezahlte Pacht marktunüblich niedrig
Nach Einschaltung eines Sachverständigen kam das LG zu der Überzeugung, dass zum Zeitpunkt des Beschlusses vom 10.05.2019 und das nachfolgenden Kündigungserklärung bei einer Neuverpachtung der Räume als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2023
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33185
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