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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.06.2023
- 66 S 170/22 -
Unwirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung zwecks Umgehung einer Verwertungskündigung
Unwirksamkeit wegen Rechtsmissbrauchs
Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn die frühere Wohnung der Bedarfsperson gekündigt wurde, um sie leer stehend teurer veräußern zu können. In diesem Fall liegt eine unzulässige Umgehung einer Verwertungskündigung vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine
Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg wies die Klage ab. Es hielt die
Landgericht verneint ebenfalls Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die
Zweck der Eigenbedarfskündigung war Verwertung der Wohnung des Ehemanns
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 18.05.2022
[Aktenzeichen: 25 C 211/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 799 GE 2023, 799 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 972 MDR 2023, 972 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 423 WuM 2023, 423
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Dokument-Nr. 33196
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